Lärm
Schutz!

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Lärm vermeiden!

Plakat mit Text Kein Lärm und Motorradfahrer

Rücksicht ist angesagt. Die Schweiz ist dicht besiedelt. Unnötiger Lärm ist zu unterlassen. Das Fahren im sportlichen Modus – mit geöffneten Auspuff klappen und/oder elektronischen Sound verstärkern – ist in der ganzen Schweiz verboten! Lärmexzesse haben keinen Platz. Wer sich nicht daran hält, kann gebüsst und in extremen Fällen auch mit Ausweisentzug bestraft werden.

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Unnötiger Lärm ist strafbar

Gemäss Artikel 33 der Verkehrsregelverordnung darf in Wohn- und Erholungs­gebieten und nachts kein vermeidbarer Lärm erzeugt werden. Dazu gehören unter an­derem hohe Drehzahlen im Leerlauf, zu schnelles Beschleunigen, das Fahren in tieferen Gängen oder fortgesetztes unnötiges Herumfahren in Ortschaften.

Bevölkerungsgesundheit

Während kontinuierliche Geräusche weniger stark stören, sind es vor allem ausgeprägte Einzelereignisse, wie die Vorbeifahrt eines einzelnen lauten Motorrads oder Autos, die zu Stressreaktionen und Schlafstörungen führen. Jeder Siebte der Schweizer Bevölkerung ist an seinem Wohnort Lärmbe-lastungen über dem Grenzwert ausgesetzt. Tausende erkranken an Herz-/Kreislaufstörungen und Diabetes. Die Kosten für die Behandlung der infolge Lärm Erkrankten tragen wir alle.
Hohe
Lärmspitzen
und übermässiger
Lärm machen krank
Bis 20% höheres
Herzinfarktrisiko
an lauten Strassen